AGB Stand 01.08.2025
Geschäftsbedingungen des Verlages Hans Lück GmbH für die Verwendung gegenüber Geschäftskunden (Auftraggeber)
Hinweis: Es gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss vorliegt.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Lück: Verlag Hans Lück GmbH
1.2. Verzeichnisse: Alle Auskunftsmedien jeglicher Art
1.3. Der Begriff der „Veröffentlichung“ bezeichnet die Werbung in einem Verzeichnis.
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verzeichnisse, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bedingungen für einzelne Verzeichnisse etwas anderes ergibt.
2.2 Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind die AGB zum Stand des Vertragsschlusses. Dieser ist auf dem Auftragsschein vermerkt. Die Geschäftsbedingungen sind in der aktuellen Version unter www.vhl-online.de/agb jederzeit abrufbar oder können auf Wunsch unter agb@vhl-online.de in gedruckter Version angefordert werden. Ältere Versionen der AGB können vom Auftraggeber jederzeit kostenfrei unter agb@vhl-online.de in gedruckter Variante angefordert werden.
2.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wäre ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers der Auftrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
3. Laufzeit
3.1 Die Laufzeit des Auftrages beträgt in der Regel 12 Monate und orientiert sich an der Laufzeit des jeweiligen Printverzeichnisses.
3.2 Erteilt der Auftraggeber den Auftrag als Mehrjahresauftrag (Abonnement), beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Laufzeit jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, wenn der Auftraggeber oder Lück den Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit durch Übermittlung einer entsprechenden Erklärung in Schrift- oder Textform kündigen.
4. Leistungserbringung
4.1 Der Verlag/Lück ist berechtigt, die Print- und/oder elektronische Ausgabe des Kommunikationsverzeichnisses und entsprechende Internetportale zu verändern, zu erweitern oder einzustellen.
4.2 Der Werbeeintrag tritt an die Stelle des Standardeintrags oder Selbsteintrags des Telekommunikationsteilnehmers mit gleichem Suchwort und gleicher Rufnummer und/oder mit gleichem Suchwort und gleicher Telefaxnummer, wenn das Suchwort und mindestens eine Telefonnummer im bestellten Werbeeintrag übereinstimmt.
4.3 Die Platzierung der gebuchten Werbung/des Eintrags wird von Lück bestimmt - bei elektronischen Ausgaben innerhalb der Möglichkeiten, die die entsprechenden Plattformen bieten. Sollte die Werbefläche während der Vertragsdauer verändert werden oder entfallen, ist Lück nicht länger zur Leistung verpflichtet.
4.4 Soweit einzelne Leistungsbestandteile vertraglich nicht näher geregelt sind, steht Lück das Recht zu, diese gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen.
4.5 Der Auftragsumfang beinhaltet auch die Weitergabe der Daten an Telefonauskunftsdienste. Außerdem werden die Daten bei der Rückwärtssuche gelistet, sofern der Auftraggeber uns nicht mitteilt, dass er dies nicht möchte. Der Auftrag beinhaltet das Bemühen um größtmögliche Reichweite durch Weitergabe der Daten an Reichweitenkooperationspartner, wie z.B. Golocal, GoYellow u.a.
5. Kündigung
5.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung: Lück ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
5.1.1 der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder in sonstiger Weise gegen seine Pflichten, insbesondere aus Absatz 7 verstößt.
5.1.2 der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung trotz Mahnung nicht entrichtet.
5.1.3 vor Eingang der vollständigen Bezahlung bei Lück
begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen, insbesondere wenn ein Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
5.1.4 eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände eintreten, die es Lück unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.
5.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.4 In den Fällen von 4.1.1 bis 4.1.3 ist Lück berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Lück muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Lück infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
5.5 Im Falle des 4.1.4 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung von Lück erbrachten Leistungen die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
5.6 Nach Vertragsende ist Lück zur Löschung sämtlicher Materialien und Leistungsinhalte berechtigt. Lück kann aber nach eigenem Ermessen auch über das Vertragsende hinaus Materialien und Leistungsinhalte im vertragsgegenständlichen Buch/Verzeichnis und/oder in anderen, auch elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten verbreiten und zugänglich machen.
6. Vergütung
6.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten von Lück.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin ohne Abzug zu zahlen. Das vertraglich vereinbarte Nettoentgelt erhöht sich um den Umsatzsteuerbetrag, der im Zeitpunkt der Leistungsvollendung gesetzlich geschuldet ist.
6.3 Nimmt der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, ist Lück berechtigt, dem Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 40 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden nicht oder nur in einem die Pauschale wesentlich unterschreitenden Betrag entstanden ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich den konkret von ihm nachgewiesenen Schaden zu ersetzen.
6.4 Das Recht, anstelle der Pauschale einen ggf. höheren, konkreten Schadensersatzanspruch gelten zu machen, bleibt unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Änderungswünsche
Lück setzt dem Auftraggeber eine Frist zur Lieferung der für die Veröffentlichung erforderlichen Unterlagen. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist, wird die konkrete Form der Veröffentlichung von Lück bestimmt. Was rechtzeitig ist, bestimmt Lück.
8. Unzulässige Inhalte
8.1 Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher für die Insertion zur Verfügung gestellten Unterlagen und der beabsichtigten Veröffentlichung.
8.2 Es ist insbesondere ausschließlich Sache des Auftraggebers berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bezüglich der Preisangabe gemäß § 66 a TKG (Premium-Dienste-Rufnummern, Auskunftsdienste, etc.) vor Erteilung des Auftrags zu prüfen. Lück ist zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
8.3 Der Auftraggeber stellt Lück sowie die DTM Deutsche Tele Medien GmbH von allen etwaigen berufs-, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte Rechte Dritter verletzen, es sei denn, die Rechtsverletzung ist allein auf das Verschulden von Lück zurückzuführen. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.
8.4 Für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund der vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, behält sich Lück vor, den Eintrag vorläufig aus allen Verzeichnissen heraus zu nehmen, ohne dass dies zu einer Rückerstattung oder Reduzierung der Vergütung führt. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 7 Tagen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr gegen Lück erhebt. Gelingt dieser Nachweis, so wird der Auftraggeber wieder in den entsprechenden Verzeichnissen aufgenommen.
8.5 Lück behält sich vor, Aufträge bzw. Werbetexte im Rahmen eines bestehenden Vertrages wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags zurückzuweisen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen der Deutschen Telekom AG (Telekom) bzw. der DTM Deutsche Tele Medien GmbH verstößt.
9. Mängelrüge
Ist die in Auftrag gegebene Veröffentlichung ganz oder teilweise nicht aufgenommen, inhaltlich verändert oder auf sonstige Weise fehlerhaft, hat der Auftraggeber einen Mangel binnen eines Monats seit erfolgter Veröffentlichung gegenüber Lück schriftlich zu rügen, anderenfalls erlischt ein etwaiger Mängelanspruch.
10. Haftung
10.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Lück für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lück im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Lück durch einfache Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Lück eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
10.4 Lück bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
11. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss wird im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Interessenten nicht gewährt.
12. Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
12.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und Produkthaftung sowie bei der Verletzung von Leben, Leib, Körper und Gesundheit gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.2 Lück ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags im Wege des Zurückbehaltungsrechts abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist.
12.3 Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Datenschutz
Lück weist darauf hin, dass der Verlag Hans Lück GmbH, Fritz-Erler-Str. 25, 76133 Karlsruhe, folgende personenbezogene Daten vom Auftraggeber verarbeitet:
Vor- und Zuname, postalische Adresse, E-Mail-Adresse, Webadresse, Telefonnummer, Rechnungsdaten, Bankverbindung. Diese Daten werden von Lück für eigene Geschäftszwecke im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere zur Auftragserfassung und -bearbeitung sowie zur Rechnungsstellung verwendet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können Sie unseren Datenschutzinformationen entnehmen, mit denen wir unsere Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO erfüllen und die Sie auch unter www.vhl-online.de abrufen können.
14. Schriftformklausel, salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
14.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Erfüllungsort ist Karlsruhe.
14.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
Stand 01.08.2025